Der Münchener Künstler Josef Scharl versetzt uns in diesem großformatigen Gemälde in ein gut besuchtes Café der Zwanziger Jahre - und entfaltet zugleich ein Gesellschaftspanorama der Weimarer Republik. Ganz unterschiedliche Typen treffen hier aufeinander. Sehen Sie - hinter der Dame im roten Kleid - den Zug der Bettler und Kriegsversehrten, die sich von links nach rechts den Weg durch die Gaststube bahnen? Ganz rechts weist ein schwarzgekleideter Kellner mit weißer Schürze und Hitler-Bärtchen die Bittsteller mit ausgestreckter Hand aus dem Lokal. Wie werden die Gäste im Saal reagieren? Der Maler lässt den Konflikt offen - und fordert uns dadurch auf, Stellung zu beziehen.
"Josef Scharl hat aber in dieses Gemälde auch einige damals real existierende Personen eingefügt. Zum einen ist die Vermutung naheliegend, dass auf dem Sofa im Hintergrund mit einem Likörglas in der Hand Gustav Stresemann sitzt, der sich sehr stark für die Demokratie in der Weimarer Republik eingesetzt hat und Kanzler der Republik war. Am vorderen Tisch links wiederum ist die Vermutung naheliegend, dass es sich um Lenin handelt, der ein bisschen mit Erstaunen die Szenerie in der Cafémitte beoachtet. Und eineganz interessante Figur ist der blinde Bettler, der vor dem roten Vorhang an der Tür steht. Er ist eigentlich die einzige Person, die aus dem Bild nach draußen schaut, und obwohl seine Augen als nicht sehend angedeutet sind, wirkt er sehr aufmerksam - alsoer ist im übertragenden Sinne der Sehende unter den Blinden.Auffallend ist, dass sich keine der Figuren mit einer anderen Person in dem Café befasst. Sie sind alle sehr, sehr isoliert dargestellt."
Auch darin spiegelt sich die gesellschaftliche Situation der Zeit. Im Zentrum des Bildes, der Dame in dem roten Kleid gegenüber, sitzt übrigens der Maler selbst: ein aufmerksamer Zeuge seiner Zeit.
Nachlass des Künstlers, Prof. Alois Scharl, München/Kucha, ####–mindestens 11.01.1964 [1]
Galerie Nierendorf, Berlin, wohl 1964–#### [2]; Sammlung Rolf Gillhausen, Hamburg, ####–spätestens 1971 [3]; Gruner + Jahr, Stern-Redaktion, Hamburg, spätestens 1971–1972 [4]; Privatsammlung Henri Nannen, Hamburg/Emden, 1972–08.11.1995 [5]; Eske Nannen, Emden, als Schenkung von Henri Nannen am 08.11.1995; Kunsthalle in Emden, Stiftung Henri und Eske Nannen, 08.11.1995, als Zustiftung von Eske Nannen [6]
[1] Das Bild wurde der Galerie Nierendorf, Berlin, 1964 für eine Scharl-Ausstellung von Alois Scharl zur Verfügung gestellt (Unterlagen über ausgewählte Leihgaben, Nachlass Josef Scharl).
[2] Die Angabe stammt aus dem Werkverzeichnis (Firmenich, Andrea (Hg.): Josef Scharl, Monographie und Werkverzeichnis. Mit einem Oeuvrekatalog der Gemälde bearb. von Andrea Lukas und einem Verz. der Druckgraphik von Peter Bronner, Köln 1999, Nr. 97, S. 239). Möglicherweise verblieb das Gemälde nach der Ausstellung zunächst in Kommission bei der Galerie Nierendorf, Berlin und Rolf Gillhausen (Chefredakteur Stern, Gründer und Chefredakteur Geo, Scharl-Sammler) erwarb es dort direkt. Bislang liegen keine Dokumente dazu vor.
[3] In einer Aktennotiz vom 18. Januar 1972 vermerkt Henri Nannen, dass der Gruner + Jahr Verlag »Blinder Bettler im Café von Herrn Gillhausen erworben« habe. Aus dieser Notiz geht auch hervor, dass Henri Nannens Wunsch, das Scharl-Gemälde Vertreibung aus dem Paradies aus seinem Eigentum gegen Blinder Bettler im Café zu tauschen, was vom Verlag Gruner + Jahr gutgeheißen wurde.
[4] siehe [3] Die Stern-Redaktion Hamburg wird in der Ausstellungspublikation des Museum am Ostwall Dortmund als Leihgeber aufgeführt (Vgl. Ausst.-Kat. Josef Scharl, Museum am Ostwall Dortmund, 1976, S. 14), was in Bezug auf den Tausch der Scharl-Werke so zu erklären sein könnte, dass Blinder Bettler im Café entweder noch in den Hamburger Redaktionsräumen präsentiert war oder Henri Nannen die Ausleihe organisatorisch über den Verlag Gruner + Jahr abwickelte und als Leihgeber nicht in Erscheinung treten wollte. Denkbar ist aber auch, dass 1976 der Bildertausch noch nicht amtlich vollzogen war.
[5] Der Zugang ist im Inventar der Privatsammlung Nannen vermerkt.
[6] Schenkungsvertrag und notariell beglaubigte »Bestätigung des Vollzuges der Zustiftung« durch Eske Nannen; interne Bestandslisten.
Status: Die Provenienz des Werks ist geklärt und unbedenklich.