Nationalsozialistische Verfolgung und Provenienzforschung
Jüdische und andere, dem nationalsozialistischen Regime unliebsame Personen(gruppen) wurden nach Hitlers Machtergreifung 1933 systematisch diskriminiert und verfolgt. Durch Repressalien wie Geschäftsboykotte, Berufsverbote und gesetzlich verordnete Vermögensabgaben gerieten viele Betroffene in eine finanzielle Notlage. Um sich und ihre Familien über Wasser zu halten oder um die Flucht aus Nazi-Deutschland finanzieren zu können, sahen sich viele zum Verkauf von Wertgegenständen, darunter auch Kulturgütern, gezwungen. Außerdem wurden zahlreiche Kulturgegenstände ihren Eigentümern durch Verfügungen zum Zwangsverkauf, durch Beschlagnahmung oder nach der Emigration der Verfolgten ins Ausland oder ihrer Deportation, geraubt. Durch Provenienzforschung können diese Kulturgüter wiedergefunden und restituiert werden. Damit wird zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen beigetragen.
Nationalsozialistische Diskriminierungsgesetze mit Schwerpunkt Vermögensentzug
30. Januar 1933: "Machtübernahme" der Nationalsozialisten
7. April 1933:"Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums"
Ermöglicht es den neuen Machthabern im Deutschen Reich, jüdische und politisch unliebsame Beamte, zum Beispiel auch der Modernen Kunst zugeneigte Direktoren von Staatlichen Museen, aus dem Dienst zu entfernen.
15. September 1935: "Gesetz zum Schutze des Blutes und der deutschen Ehre« und»Reichsbürgergesetz" ("Nürnberger Gesetze")
Verbot von Eheschließungen sowie des außerehelichen Geschlechtsverkehrs zwischen "Juden" und "Nichtjuden" zur "Reinhaltung des deutschen Blutes"
Gewährung voller politischer Rechte nur für Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes"
30. Juni 1937: Erlass von Propagandaminister Joseph Goebbels, "die im deutschen Reichs-, Länder- und Kommunalbesitz befindlichen Werke deutscher Verfallskunst seit 1910 auf dem Gebiet der Malerei und der Bildhauerei zum Zwecke einer Ausstellung auszuwählen und sicherzustellen […]".
26. April 1938: "Verordnung über die Anmeldepflicht jüdischen Vermögens" ("Anmeldeverordnung")
Erlaubt dem NS-Regime umfassenden Einblick in private Vermögensverhältnisse
Ende Mai 1938: "Gesetz über Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst".
9./10. November 1938: Reichspogromnacht
12. November 1938: "Verordnung über die Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit" ("Judenvermögensabgabe")
In fünf Raten müssen jüdische Bürgerinnen und Bürger insgesamt 25 Prozent ihres Gesamtvermögens abgeben.
"Verordnung der Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben"
Verbot von Handel und Handwerk
3. Dezember 1938: "Verordnung über den Einsatz jüdischen Vermögens"
Das Reichswirtschaftsministerium kann den Zwangsverkauf mobiler und immobiler Vermögenswerte anordnen.
Jüdische Bürgerinnen und Bürger dürfen Schmuck und Kunstgegenstände mit einem Wert über 1000 Reichsmark nur noch an staatliche Ankaufsstellen veräußern.
12. Dezember 1938: "Gesetz über die Devisenbewirtschaftung"
Allgemeine Beschränkungen für die Ausfuhr von Geld, Wertpapieren, Schmuck usw. durch Auswandernde
November 1941: "11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz"
Alle deutschen jüdischen Bürgerinnen und Bürger, die sich nach ihrer Deportation oder Emigration im Ausland befinden, verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit. Ihr Vermögen fällt an das Deutsche Reich.
1. Juli 1943: "13. Verordnung zum Reichsbürgergesetz"
Das verbliebene Eigentum verstorbener bzw. ermordeter Jüdinnen und Juden geht auf das Deutsche Reich über.