Spenden

Die Kunsthalle ist ein echtes Bürgermuseum: das Engagement von Henri und Eske Nannen und Otto van de Loo motiviert bis heute viele Kunstfreunde, das Haus mit Sach- und Barspenden, Dienstleistungen zu unterstützen. Helfen Sie mit?

Zukunftsweisende pädagogische Projekte oder elementare technische Anschaffungen konnten nur durch die Spenden von Kunstfreunden finanziert werden. Die Kunsthalle ist als gemeinnützig anerkannt und kann daher steuerlich absetzbare Spendenbescheinigungen ausstellen.

Ob es die 20 Euro sind, die Sie durch das Nichtrauchen eingespart haben, oder die 2.000 Euro Ihrer Firma, die für den guten Zweck auf Weihnachtspräsente verzichtet: jede Summe hilft. Allgemeine Spenden werden dort eingesetzt, wo der Bedarf am Größten ist. Selbstverständlich können Sie aber auch einen individuell gewählten Verwendungszweck einsetzen, wie beispielsweise „Museumspädagogik“, „Neuerwerbungen Kunst“ oder „Mobiliar“: wir verpflichten uns, Ihren Wunsch zu erfüllen.

Ihre Unterstützung wird geschätzt: finanzielle Zuwendungen können von Spenderinnen und Spendern als Ausgaben bei der Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer geltend gemacht werden (§ 10b Abs. 1 EStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG). Unsere Spenderinnen und Spender erhalten per Post Zuwendungsbestätigungen, mit denen die Spenden steuerlich geltend gemacht werden können.

Bitte tragen Sie in der Überweisung die Postanschrift für die Spendenbescheinigung ein mit dem Stichwort "Spende" sowie, falls gewünscht, den von Ihnen gewählten bestimmten Verwendungszweck.

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