Was versteht man unter NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern?
Jüdische, regimekritische und andere, dem Regime unliebsame Personen(gruppen) wurden nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 im Dritten Reich systematisch diskriminiert und verfolgt. Gesellschaftlicher und politischer Druck auf diese Bevölkerungsgruppen manifestierte sich zunächst zunehmend in Repressalien wie Boykotten von jüdisch geführten Geschäften und Berufsverboten, die die Betroffenen oft in finanzielle Notlagen brachten. Um sich und ihre Familien über Wasser zu halten oder um die Flucht aus dem Dritten Reich finanzieren zu können, sahen sich viele zum Verkauf von Wertgegenständen, darunter auch Kulturgütern, gezwungen. Unter solchen Umständen veräußerte Kunst- und Kulturgegenstände zählen zu den NS-verfolgungsbedingten entzogenen Gütern. Hinzu kommen Kulturgegenstände, die ihren Eigentümern oder den rechtmäßigen Erben, z.B. durch Verfügungen zum Zwangsverkauf, durch Beschlagnahmung oder nach der Emigration der Verfolgten ins Ausland oder ihrer Deportation, geraubt wurden. Abbildung: Boykott gegen jüdische Bürger, 1933, Deutsches Historisches Museum, Berlin (c) bpk